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Gemeinde Glarus

Nachtparkieren ist bewilligungspflichtig

Für das Parkieren in der Nacht zwischen 19 und 8 Uhr wird im gesamten Gemeindegebiet eine Nachtparkbewilligung benötigt. In der Anwohnerbewilligung Zone 2, Zone 11 und in der Pendlerbewilligung ist die Nachtparkbewilligung bereits enthalten. Zudem werden Anpassungen an einigen Parkierungsanlagen vorgenommen.


Wer sein Fahrzeug regelmässig nachts zwischen 19 und 8 Uhr auf öffentlichem Grund abstellt, benötigt eine entsprechende Bewilligung. Dies gilt im ganzen Gebiet der Gemeinde Glarus, also in den Ortsteilen Netstal, Riedern, Ennenda, Glarus und im Klöntal. Für die nächtliche Parkierung wird die «Nachtparkbewilligung (Anwohner übriges Gemeindegebiet)» benötigt.


Die Nachtparkbewilligung ist auch dann nötig, wenn ein Fahrzeug abwechslungsweise an unterschiedlichen Orten auf öffentlichem Grund abgestellt wird. Personen, welche eine Anwohnerbewilligung Zone 2, Zone 11 oder eine Pendlerbewilligung haben, müssen keine Nachtparkbewilligung lösen, in diesen Bewilligungen ist das Nachtparkieren bereits inbegriffen.


Aufgrund nächtlicher Kontrollen wurde festgestellt, dass viele Fahrzeugbesitzer:innen ihre Fahrzeuge nachts oft ohne die erforderliche Bewilligung parkieren, weshalb in den nächsten Wochen und Monaten diesbezüglich vermehrt Kontrollen durchgeführt werden.


Fahrzeugbesitzer:innen, welche der Gebührenpflicht nicht nachkommen, müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen. Die Gemeinde Glarus weist in diesem Zusammenhang auf die Parkierungsverordnung vom 27. Mai 2016, gestützt auf Art. 20 Abs. 1 des Strassengesetzes des Kantons Glarus (StrG), hin.


Die angepasste Parkierungsverordnung wurde nach der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung vom 26. November 2021 in der Zwischenzeit durch das Departement Sicherheit und Justiz (DSJ) des Kantons Glarus geprüft und durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt.


Nachtparkbewilligungen können unter www.parkingpay.ch, über die ParkingPay-App oder im Gemeindehaus Glarus bezogen werden.


Anpassungen Parkierungsanlagen


Aufgrund von Bürgerumfragen, Eingaben und Praxiserfahrungen der ersten drei Betriebsjahre, folgen im Verlaufe dieses Jahres Anpassungen bei den Parkierungsanlagen der Bahnhöfe Ennenda und Netstal sowie auf dem Zaunplatz (Landsgemeindeplatz).


Unter www.glarus.ch/parkieren finden Sie alle Informationen zum Parkieren in der Gemeinde Glarus. Gerne beraten wir Sie auch am Telefon unter 058 611 87 37.


Die Gemeinde Glarus bedankt sich für die Einhaltung der Parkierungsregeln.


Quelle: Gemeinde Glarus


Weitere Informationen: Vollzugsreglement zur Parkierungsverordnung

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